Smartphones, Tablets und Wearables wie Smartwatches sind die bekanntesten mobilen Geräte (Mobiles). Das Smartphone hat seit Apples Präsentation des iPhones im Jahr 2008 einen unvergleichlichen Siegeszug angetreten. Mittlerweile haben die Smartphones von Apple nur noch einen Marktanteil von etwa 20 %, während die übrigen – verteilt auf verschiedene Hersteller – ein konkurrierendes Betriebssysetm einsetzen.
Für den schnellen Einstieg, folge einem der folgenden Links:
Ich kenne das Betriebssystem meines Geräts.
Ich kenne den Hersteller meines Geräts.
Jedes elektronische Gerät hat ein Betriebssystem. Bitte wähle Dein Betriebssystem aus:
Welche Einstellungen sollten unbedingt überprüft werden?
Die Wahrung der Privatsphäre beginnt mit der Sicherung des Geräts. Das Gerät darf nicht ohne Schutzmechanismus nach dem Anschalten bis zur Benutzeroberfläche kommen.
Der einfachste und gängigste Schutz ist die Einrichtung des Sperrbildschirms. Der Sperrbildschirm verhindert durch die Eingabe einer PIN den Zugriff auf das Gerät. Die PIN ist numerisch, und es ist sicherer eine sechsstellige als eine vierstellige PIN zu verwenden.
Zusätzlich kann man das Gerät so einrichten, daß beim Anschalten bereits die Eingabe einer PIN oder eines Paßwort erforderlich ist. Um den Zugriff auf die SIM-Karte des Telephons gesondert zu schützen, kann hier eine weitere PIN festgelegt werden.
Aktivieren Sie den Sperrbildschirm und nutzen eine möglichst sechsstellige PIN.
Wenn Software fehlerhaft ist, ist die Privatsphäre ebenfalls gefährdet. Aus diesem Grund sollte unbedingt die automatische Softwareaktualisierung aktiviert werden. Zusätzlich sollte Google Play Protect aktiviert sein; dieser Dienst überprüft Apps auf schädliche Auswirkungen auf das System.
Aktivieren Sie die automatische Softwareaktualisierung und den Dienst Google Play Protect.
Die nächste Verteidigungslinie sind die Privatsphäre-Einstellungen im Google-Konto. Das Google-Konto bietet einen Privatsphäre-Check.
Melden Sie sich bei Ihrem Google-Konto an und führen Sie den Privatsphäre-Check durch.
Standortdaten sind zwar nicht direkt personenbezogene Daten, erlauben jedoch Rückschlüsse auf eine Person und sind somit auch Teil der Privatsphäre. Der Standort eines Geräts kann über mehrere Wege ermittelt werden:
Standortdaten sind eine zweischneidige Sache: Einerseits erhöht die Deaktivierung die Privatsphäre, andererseits wird durch ihre Aktivierung die sinnvolle Nutzung einiger "smarter" Dienste wie Google Maps überhaupt erst möglich.
Sie müssen selbst entscheiden, wie Sie mit dem Thema Ortung umgehen wollen. Wenn Sie ganz sicher sein möchten, können Sie erstmal den GPS-Chip deaktivieren. Sollte die Nutzung Ihrer Apps dadurch schwierig oder unmöglich werden, können Sie ihn immer noch aktivieren. Die Ortung über Funknetzwerke und Funkzellen läßt sich nicht ohne weiteres unterbinden.
Die Nutzung von Cloud-Diensten ist sehr komfortabel: Alle Daten, die in einem Cloud-Dienst gespeichert sind, werden auf alle Geräte synchronisiert, die diesen Dienst nutzen. Zudem muß sich der Benutzer nicht um die Sicherung der Daten kümmern. Die Kehrseite der Medaille ist der Anbieter, dem man seine Daten anvertraut: Ist der Anbieter nicht zuverlässig oder werden die Daten nicht DSGVO-konform gespeichert, stellt die Wahrung der Privatsphäre ein Problem dar.
Jedes Google-Konto bietet automatisch einen Cloud-Dienst an: Google Drive. Dieser Dienst wird genutzt, um Sicherungen des Geräts und Datensicherungen von Apps bei Google zu speichern. Da die Cloud-Dienste von Google in der Regel auf nordamerikanischen Servern laufen, ist die DSGVO-Konformität nicht gegeben.
Es gibt keine generelle Empfehlung gegen die Nutzung von Google Drive. Sicherungen des Geräts sind in der Regel verschlüsselt, so daß kein direkter Zugriff auf personenbezogene Daten möglich ist.
Photos und Videos, die mit einem Gerät aufgenommen wurden, lassen sich automatisch in Google Drive sichern.
Sie sollten die automatische Sicherung von Photos und Videos in Google Drive deaktivieren.
Jedes Gerät hat Apps zur Verwaltung von Kalendern und Kontakten. Standardmäßig werden diese Daten im Google Kalender und in Google Kontakte gespeichert. Da die Daten personenbezogen sind, sollten sie nicht in den Google-Diensten gespeichert werden.
Dieses Verbot ist natürlich etwas praxisfern, daher müssen hier noch einige Aspekte erörtert werden. Sollte Google beispielsweise zu der Entscheidung gelangen, die Cloud-Dienste für europäische Nutzer in Europa DSGVO-konform zu betreiben, wäre dieser Aspekt hinfällig. Alternativ kann man auch andere Kalender- und Kontaktdienste nutzen und diese auf seinem Gerät einbinden.
Sie sollten Termine und Kontakte nicht in Google Kalender und Google Kontakte speichern, da dies gegen die DSGVO verstößt. Es lohnt sich Alternativen zu suchen und zu nutzen.
Welches sind die wichtigsten Einstellungen?
Bei der Einrichtung des Geräts werden verschiedene Möglichkeiten der Anmeldung angeboten: Gesichtserkennung, Fingerabdruck oder ein sogenannter PIN.
Die PIN (Personal Identity Number) ist numerisch, und es ist sicherer, eine sechsstellige als eine vierstellige PIN zu verwenden.
Vergeben Sie eine sechsstellige PIN.
Die Wahrung der Privatsphäre beginnt mit der Sicherung des Geräts. Das Gerät darf nicht ohne Schutzmechanismus nach dem Anschalten bis zur Benutzeroberfläche kommen.
Der einfachste und gängigste Schutz ist die Einrichtung des Sperrbildschirms. Der Sperrbildschirm verhindert durch die Eingabe einer PIN den Zugriff auf das Gerät. Die PIN ist numerisch, und es ist sicherer eine sechsstellige als eine vierstellige PIN zu verwenden.
Zusätzlich kann man das Gerät so einrichten, daß beim Anschalten bereits die Eingabe einer PIN oder eines Paßwort erforderlich ist. Um den Zugriff auf die SIM-Karte des Telephons gesondert zu schützen, kann hier eine weitere PIN festgelegt werden.
Aktivieren Sie den Sperrbildschirm.
Wenn Software fehlerhaft ist, ist die Privatsphäre ebenfalls gefährdet. Aus diesem Grund sollte unbedingt die automatische Softwareaktualisierung aktiviert werden.
Aktivieren Sie die automatische Softwareaktualisierung.
Standortdaten sind zwar nicht direkt personenbezogene Daten, erlauben jedoch Rückschlüsse auf eine Person und sind somit auch Teil der Privatsphäre. Der Standort eines Geräts kann über mehrere Wege ermittelt werden:
Standortdaten sind eine zweischneidige Sache: Einerseits erhöht die Deaktivierung die Privatsphäre, andererseits wird durch ihre Aktivierung die sinnvolle Nutzung einiger "smarter" Dienste wie Google Maps überhaupt erst möglich.
Sie müssen selber entscheiden, wie Sie mit dem Thema Ortung umgehen wollen. Wenn Sie ganz sicher sein möchten, können Sie erstmal den GPS-Chip deaktivieren. Sollte die Nutzung Ihrer Apps dadurch schwierig oder unmöglich werden, können Sie ihn immer noch aktivieren. Die Ortung über Funknetzwerke und Funkzellen läßt sich nicht ohne weiteres unterbinden.
Die Nutzung von Cloud-Diensten ist sehr komfortabel: Alle Daten, die in einem Cloud-Dienst gespeichert sind, werden auf alle Geräte synchronisiert, die diesen Dienst nutzen. Zudem muß sich der Benutzer nicht um die Sicherung der Daten kümmern. Die Kehrseite der Medaille ist der Anbieter, dem man seine Daten anvertraut: Ist der Anbieter nicht zuverlässig oder werden die Daten nicht DSGVO-konform gespeichert, stellt die Wahrung der Privatsphäre ein Problem dar.
Jedes Apple-Konto bietet einen Cloud-Dienst an: iCloud. Dieser Dienst wird genutzt, um Sicherungen des Geräts und Datensicherungen von Apps bei Apple zu speichern. Da die iCloud-Dienste von Apple in der Regel auf nordamerikanischen Servern laufen, ist die DSGVO-Konformität nicht gegeben.
Es gibt keine generelle Empfehlung gegen die Nutzung von iCloud. Sicherungen des Geräts sind in der Regel verschlüsselt, so daß kein direkter Zugriff auf personenbezogene Daten möglich ist.
Photos und Videos, die mit einem Gerät aufgenommen wurden, lassen sich automatisch in der iCloud sichern.
Sie sollten die automatische Sicherung von Photos und Videos in die iCloud deaktivieren.
Jedes Gerät hat Apps zur Verwaltung von Kalendern und Kontakten. Da die Daten personenbezogen sind, sollten sie nicht in der iCloud gespeichert werden.
Dieses Verbot ist natürlich etwas praxisfern, daher müssen hier noch einige Aspekte erörtert werden. Sollte Apple beispielsweise zu der Entscheidung gelangen, die Cloud-Dienste für europäische Nutzer in Europa DSGVO-konform zu betreiben, wäre dieser Aspekt hinfällig. Alternativ kann man auch andere Kalender- und Kontaktdienste nutzen und diese auf seinem Gerät einbinden.
Sie sollten Termine und Kontakte nicht in der iCloud speichern, da dies gegen die DSGVO verstößt. Es lohnt sich Alternativen zu suchen und zu nutzen.